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Unterhaltszahlungen in Form von Sachleistungen und Besteuerung beim Ex-Ehepartner [Frankreich]



In der Praxis stellte sich die Frage, ob Unterhaltszahlungen in Form von Sachleistungen, die einen Beitrag zum Unterhalt und zur Erziehung minderjähriger Kinder darstellen, in die Einkommensteuerbemessungsgrundlage des Ehegatten, der sie erhält, einbezogen werden können.


Der Conseil d'Etat hat diese Frage in einer kürzlich ergangenen Entscheidung vom 5. Juli 2021 bejaht und beschlossen, die Beiträge für den Unterhalt in Form von Sachleistungen in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzubeziehen und damit das für Barunterhaltszahlungen geltende System zu übernehmen.

In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Staatsrat Unterhaltszahlungen für ein minderjähriges Kind, das abwechselnd bei seinen Eltern lebt, ausgeschlossen hat.

Unter diesen Umständen muss das minderjährige Kind auch bei der Festsetzung der Familienzulage der Eltern berücksichtigt werden.


Der Conseil d'Etat entscheidet also, dass Sachleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer des Elternteils, der die Sachleistung erhält, einzubeziehen sind, ungeachtet der Aufteilung der Familienquote beider Elternteile.


Im vorliegenden Fall zahlte der Ex-Ehemann das Schulgeld für seine Kinder, die Haushälterin seiner Ex-Frau zahlte das Schulgeld für ihre Kinder..


Dieser Hinweis stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich dazu, Sie über die positive Rechtslage zu informieren.

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wir werden dieses Thema gerne mit Ihnen besprechen und Ihre Fragen beantworten, um mit Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung zu definieren und festzulegen.

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